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Neue Gewichtsvorschriften für Wohnmobile

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Ist Ihnen bekannt, dass es aufgrund einer neuen EU-Verordnung neue Gewichtsvorschriften für Wohnmobile gibt? Die neue Verordnung enthält einige neue Konzepte. Hier finden Sie Erläuterungen zu den Begriffen, basierend auf einem Artikel auf CampingSverige.se.

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  • Serienmäßige Ausstattung: Was für die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs erforderlich ist
  • Zusätzliche Ausrüstung: Optionale, werkseitig installierte Ausstattungen, wie z. B. ein stärkerer Motor, Fahrradträger, Markise
  • Gewicht in laufender Reihenfolge: Das Gewicht des Fahrzeugs, einschließlich des Fahrers (75 kg), mit einem zu 90 % gefüllten Kraftstofftank und dem Gewicht von Kraftstoff und Flüssigkeiten, Ersatzrädern und Werkzeug
  • Tatsächliches Gewicht: Gewicht in fahrbereitem Zustand plus Gewicht der zusätzlichen Ausrüstung
  • Technisch zulässiges Höchstgewicht im beladenen Zustand: Was früher als "Gesamtgewicht" bezeichnet wurde
  • Nützliches Gewicht: Was früher als "maximale Zuladung" bezeichnet wurde, wird heute für jedes Fahrzeug individuell festgelegt, je nach dem Gewicht der zusätzlichen Ausrüstung

Die neue Verordnung soll den Wohnmobilbesitzern die Arbeit erleichtern. Nach Angaben von CampingSverige.se Die schwedische Verkehrsbehörde wird in Zukunft das "tatsächliche Gewicht" anstelle des "Gewichts in fahrbereitem Zustand" angeben, was bedeutet, dass die "Nutzlast" eher dem entspricht, was Sie laden dürfen. Das könnte eine gute Sache sein, auch wenn ich im Moment etwas verwirrt bin von all den neuen Konzepten. Was meinen Sie dazu?

Husbil Gardasjön

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